Einführung

Die Idee, eine interdisziplinäre Gesellschaft zu gründen, die sich kritisch mit Fragestellungen der Komparatistik und des Kollisionsrechts auseinandersetzt, hat sich Anfang 2009 zu einem konkreten Anliegen verdichtet. Gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer und RA Dr. Leopold Specht, LL.M., S.J.D. wurde eine Bestandsaufnahme der heutigen Diskussions- und Publikationslandschaft gemacht. Wir entschlossen uns daraufhin, ein Forum ins Leben zu rufen, welches verschiedene Zielvorstellungen verwirklichen soll: die IGKK.

Erstes Anliegen war uns die Interdisziplinarität. „Recht“ kann nur erfasst werden, wenn man möglichst viele Faktoren berücksichtigt, die Recht / Rechtsordnungen / Rechtssysteme bei der Anwendung und im methodologischen Diskurs beeinflussen: die politische Agenda, sozio-ökonomische Entwicklungen, kulturelle Aspekte, sozio-demographische Änderungen, historische Grundlagen udgl.

Die Ausrichtung der Gesellschaft versteht sich als „kritisch“. Damit ist gemeint, dass in Publikationen und Lehre „Überliefertes“ ob seiner Legitimität kontinuierlich hinterfragt werden soll, weil sich die Gesellschaft und ihre Rahmenbedingungen ebenso kontinuierlich verändern. Kritik alleine nutzt der Allgemeinheit allerdings wenig. Vielmehr geht es auch um die Erörterung, welche „Rahmenbedingungen“ für eine zeitgenössische, humane und sozialstaatliche Gesellschaft notwendig sind. „Recht“ als Wissenschaft und Methode ist eine Ebene, ein solches Unterfangen zu versuchen. Auf das „Recht iwS“ will sich die IGKK konzentrieren.

Der Schwerpunkt der fachlichen Ausrichtung liegt auf den Gebieten der Komparatistik und des Kollisionsrechts. „Komparatistik“ umfasst, was gemeinhin mit „Privatrechtsvergleichung“ und „Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht“ umschrieben wird. Fragen der Methodologie, der Transformation und Transplantation des Rechts, der Rechtsvereinheitlichung und Rechtsangleichung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft sind hier angesprochen. „Kollisionsrecht“ ist nicht nur das „Internationale Privatrecht“, sondern auch das „Internationale Verfahrensrecht“ und seine gemeinschaftsrechtlichen und völkerrechtlichen Wechselbeziehungen.

Im Vergleich zu anderen Ländern – wie bspw Deutschland, Italien, Frankreich, den USA – ist eine solche fachliche interdisziplinäre Auseinandersetzung in Österreich zu wenig präsent. Deshalb wollen wir Interessierten, allen voran auch dem Nachwuchs, ein Diskussionsforum bieten.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der Komparatistik und des Kollisionsrechts für die Praxis ist auch der Dialog mit PraktikerInnen von großer Bedeutung. Ihre Anliegen sollen Anregung für die Arbeit der IGKK bilden.

In regelmäßigen Abständen soll ein Colloquium zur Erörterung grundsätzlicher aktueller Fragestellungen stattfinden. Zusätzlich lädt die IGKK Gastvortragende aus dem In- und Ausland ein, um zu spezifischen Themen vorzutragen. Zwei Mal jährlich gibt die IGKK einen „Newsletter“ heraus, um die Mitglieder der Gesellschaft über die wesentlichen Entwicklungen zu informieren.

Der wissenschaftliche Beirat steht der IGKK mit Rat und Tat zur Seite. Er besteht aus namhaften in- und ausländischen ExpertInnen. Auch für den wissenschaftlichen Beirat, der interdisziplinär zusammengesetzt ist, gilt: Konstruktiv-kritische Anregungen mögen florieren und maßgeblich zur erfolgreichen Entwicklung der IGKK beitragen.

Die IGKK hat verschiedene KooperationspartnerInnen im In- und Ausland. Die nationale und internationale Zusammenarbeit soll umwegrentabel für alle PartnerInnen sein.

Auch bei innovativen Projekten gilt: Money matters! Deshalb freut sich die IGKK auch über fördernde Mitglieder, die bereit sind, die Anliegen der IGKK finanziell zu unterstützen.

Bea Verschraegen