8. Juni 2015, 18:00 - 19:30
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Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht indizierte Genitalbeschneidung unmündiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 in ganz Europa statt. Viele Disziplinen sind von dieser Auseinandersetzung betroffen: Die Ethnologie, die Medizin, die Soziologie, die Geschichte, aber natürlich auch die Rechtswissenschaften. Die Diskutanten gehen dieser Thematik im Hinblick auf die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das elterliche Erziehungsrecht sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach.
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