6. Mai 2013, 9:00
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Die interdisziplinäre Tagung befasst sich mit der Bedeutung der Komparatistik in ihrer Funktion als Auslegungsmethode des Rechts. Die Palette der hier angesprochenen Fachbereiche umfasst Kollisionsrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht, Strafrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. Dabei werden nicht nur methodische Überlegungen zur Rechtsvergleichung aus Sicht der einzelnen Disziplinen angestellt, sondern es wird auch die konkrete Judikatur österreichischer und europäischer Höchstgerichte darauf hin untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Rechtsvergleichung als Methode der juristischen Interpretation und damit auch in der Rechtspraxis Anwendung findet. Die Tagung strebt wissenschaftliche Erkenntnisse darüber an, ob juristische Disziplinen und Höchstgerichte die rechtsvergleichende Methode unterschiedlich anwenden und auf welche Ursachen dies zurückgeführt werden kann. Insbesondere wird dabei auf folgende Fragestellungen eingegangen: Lassen sich in Lehre und Praxis aktuelle Tendenzen feststellen, die Rechtsvergleichung stärker als Auslegungsmethode heranzuziehen? Welche Rolle spielen hierbei europäische und globale Integrationsprozesse? Entwickeln Gerichte, die rechtsvergleichend arbeiten, eine eigene „Methodologie der Rechtsvergleichung“, oder wird die Rechtsvergleichung lediglich als modisches Beiwerk einer auf andere Interpretationsmethoden gestützten Lösung von Rechtsproblemen bemüht? Handelt es sich dabei um eine „fünfte Auslegungsmethode“, oder können Rechtssysteme auch eine andere (positive/negative) Handhabung der Rechtsvergleichung vorschreiben? Können rechtsstaatliche und demokratische Bedenken gegen die Rechtsvergleichung durch ihre Problemlösungskapazität aufgewogen werden? Welche methodischen Anforderungen an eine rechtsvergleichende Auslegung lassen sich aus Sicht der verschiedenen juristischen Disziplinen formulieren, und welche Erfahrungen können dafür nutzbar gemacht werden?
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