Dr. Leander D. Loacker – Verhaltensökonomik als Erkenntnisquelle im juristischen Kontext?
3. Mai 2012, 18:00
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Wenn und soweit Recht die Steuerung menschlichen Verhaltens zum Gegenstand hat, erscheint es durchaus nahe liegend, die Augen nicht vor den grundlegenden Erkenntnissen zu verschließen, die die Sozialwissenschaften über eben dieses menschliche Verhalten zutage gefördert haben.
Das neoklassische Konzept des homo oeconomicus und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, die das heute weitgehend etablierte Kon-zept von Law & Economics charakterisieren, sind ein eindrücklicher Beleg für die Verständnis- und Erkenntnisgewinne, die sich erzielen lassen, wenn die Grenzen der eigenen Disziplin überwunden und deren Lehren (auch) dem Prüfstand extradisziplinärer Forschungsergebnisse ausgesetzt werden.
Ungeachtet der Erfolgsgeschichte von Law & Economics mehren sich die Stimmen, die zwar nicht an der generellen Überzeugungskraft eines solchen interdisziplinären und insbesondere sozialwissenschaftlichen Analyseansatzes für das Phänomen Recht, aber doch an der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Prämissen zweifeln, auf denen der standardökonomische Ansatz beruht.
Die Verhaltensökonomik ist eine solche wissenschaftliche Strömung, die anhand empirischer Untersuchungen u.a. herauszuarbeiten versucht, wo und inwiefern sich in der Realität systematisch auftretende Verhaltensweisen beobachten lassen, die aus traditioneller ökonomischer Sicht letztlich nur als Anomalien erklärbar sind. Auf diese Weise möchte sie das vorhandene Erklärungsinstrumentarium erweitern und verfeinerte Prognosemöglichkeiten vor allem dort bieten, wo wirklichkeitsnähere Grundannahmen besonders gefordert sind.
Nach einer einführenden Vorstellung der konzeptionellen Eckpunkte der Verhaltensökonomik soll anhand einiger ausgewählter Beispiele der Frage nachgegangen werden, inwiefern verhaltensökonomische Erkenntnisse auch im Zusammenhang mit rechtlichen Fragestellungen von Nutzen sein können.
Der Vortrag richtet sich an interdisziplinär interessierte JuristInnen und erfordert keine Vorkenntnisse.
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