Die Privatscheidung im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht – Konsequenzen der Entscheidung des EuGH in der Rs. Sahyouni
17. Mai 2018, 18:00 - 20:00
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Vortrag von Frau Prof. Dr. Christine Budzikiewicz (Universität Marburg)
Als Privatscheidungen gelten Ehescheidungen, die ohne oder nur mit deklaratorischer Beteiligung eines Gerichts oder einer Behörde vorgenommen werden können. Derartige Scheidungen waren bis vor Kurzem vor allem außerhalb Europas bekannt. In jüngerer Zeit besteht allerdings auch in einigen Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Scheidung; dies gilt namentlich für das italienische, spanische und französische Recht. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern Scheidungen ohne konstitutive Beteiligung eines Gerichts oder einer Behörde auch außerhalb des Scheidungsstaats Wirkung zeitigen können. Die Anerkennung im Ausland vollzogener Privatscheidungen kann dabei in unterschiedlichem Kontext relevant werden: Die Eheschließung mit einem anderen Partner ist ebenso angesprochen wie etwa unterhaltsrechtliche, steuerrechtliche oder erbrechtliche Konsequenzen. In Blick genommen wird hier in erster Linie das gemeinschaftliche Internationale Privat- und Verfahrensrecht. Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass eine vor einem geistlichen Gericht im drittstaatlichen Ausland bewirkte Ehescheidung nicht in den Anwendungsbereich der sog. Rom III-VO fällt. Der Vortrag wird vor diesem Hintergrund der Frage nachgehen, wie Privatscheidungen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht zu behandeln sind.ANSICHT_IGKKPlakat_2303-18 Privatscheidung
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