Prof. Evgeny Sukhanov – Die Probleme der Modernisierung des geltenden russischen Zivilgesetzbuches
19. March 2013, 18:30
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1. Die Notwendigkeit der Modernisierung und “Erneuerung” des geltenden russischen Zivilgesetzbuches von 1995 – 2006:
a) die faktische Geltung des alten sowjetischen Sachenrechts (“Bodenrechts”), System der begrenzten Sachenrechte auf Grundstücke und Probleme der staatlichen Eintragung der Rechte auf Immobilien (Grundstücke);
b) die Körperschaften (die Gesellschaften) und Vereine mit ideellen Zwecken im geltenden und künftigen russischen Gesellschaftsrecht.
2. Benötigt Russland zusätzlich zum Zivilgesetzbuch auch ein selbständiges Handelsgesetzbuch (“Unternehmensgesetzbuch”)?
a) das selbständige “Unternehmensrecht” gilt derzeit in Russland und in einigen anderen GUS-Staaten (Ukraine, Kasachstan) als Mischung von Privat- und öffentlichem Recht – im Sinne des verbliebenen Teils der Theorie “des sozialistischen Wirtschaftsrechts”;
b) die moderne allgemeine Entwicklung des Handelsrechts und seiner Kodifikation in Mittel- und Osteuropäischen Staaten.
3. Über die Grenze des ausländischen rechtlichen Einflusses auf die moderne Entwicklung der russischen Zivilgesetzgebung:
a) ein “Kampf” zwischen europäischem Zivilrecht und anglo-amerikanischem common law auf dem “russischen Feld” in den Bereichen Vertrags- und Sachenrecht;
b) die widersprüchlichen Tendenzen der Entwicklung des Gesellschaftsrechts (Arten der Gesellschaften, die Notwendigkeit eines Satzungskapitals, die Leitung in der Gesellschaft und Stimmbindungsverträge im russischen Gesellschaftsrecht).
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