Dr. Leander D. Loacker – Verhaltensökonomik als Erkenntnisquelle im juristischen Kontext?
Wenn und soweit Recht die Steuerung menschlichen Verhaltens zum Gegenstand hat, erscheint es durchaus nahe liegend, die Augen nicht vor den grundlegenden Erkenntnissen zu verschließen, die die Sozialwissenschaften über eben dieses menschliche Verhalten zutage gefördert haben.
Das neoklassische Konzept des homo oeconomicus und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, die das heute weitgehend etablierte Kon-zept von Law & Economics charakterisieren, sind ein eindrücklicher Beleg für die Verständnis- und Erkenntnisgewinne, die sich erzielen lassen, wenn die Grenzen der eigenen Disziplin überwunden und deren Lehren (auch) dem Prüfstand extradisziplinärer Forschungsergebnisse ausgesetzt werden.
Ungeachtet der Erfolgsgeschichte von Law & Economics mehren sich die Stimmen, die zwar nicht an der generellen Überzeugungskraft eines solchen interdisziplinären und insbesondere sozialwissenschaftlichen Analyseansatzes für das Phänomen Recht, aber doch an der…