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Mai 2015

Prof. GU Minkang – Development of Enterprises: Systems and Relevant Theories from the Angle of Company Law

13. Mai 2015, 6:00 - 18:00
Juridicum – SEM 31 / Staircase 1 / 3rd Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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According to traditional company law theories, there are at least ve dierences between a Company and a partnership: (1) a company is a legal person while a partnership (or sole proprietorship) is not, (2) shareholders of a company can enjoy limited liability while partners bear unlimited liability, (3) a company faces double Taxation while a partnership does not pay taxes, (4) a Company has an independent personality and enjoys an independent management power while in a partnership situation, only partners operate the business, (5) a company is mainly regulated by law while partnership is mainly regulated by contract. Based on the recent developments of US Company law and other business laws, this lecture intends to point out that these distinctions…

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Prof. Olga KHAZOVA – The Concept of the Best Interests of the Child and New Forms of Families

5. Mai 2015, 6:00 - 18:00
Juridicum – SEM 33 / Staircase 2 / 3rd Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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The main focus of the lecture will be the concept of the best interests of the child, stipulated in the UN Convention on the Rights of the Child. This concept is considered to be one of the most important and difficult to be applied in practice. In family-related situations, there are many factors that need to be taken into account when assessing what is in the best interests of a particular child. This task with regard to what is called ‘new forms of families’ or ‘alternative families’ is even much more difficult. At the same time this is increasingly becoming an evolving issue in Europe. Apart from that, it is often linked to another complicated and challenging topic – the…

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Januar 2015

Dr. Andrey SHIRVINDT Die Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation im Jahre 2014 und ihre rechtsmethodischen sowie privatrechtlichen Implikationen

13. Januar 2015, 18:00 - 20:00
Juridicum – SEM 51 / Staircase 1 / 5th Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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Die Umgestaltung des russischen Gerichtssystems nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat unter anderem dazu geführt, dass neben den ordentlichen Gerichten eine spezialisierte staatliche Wirtschaftsgerichtsbarkeit mit dem irreführenden Namen „arbitrashnyje sudy“, d.h. „Arbitragegerichte“ entstanden ist. Als höchste Instanz hat das Oberste Arbitragegericht fungiert. Durch seine Einstellungen und Arbeitsmethoden unterschied es sich markant von dem Obersten Gericht, das weiterhin an der Spitze der ordentlichen Gerichte stand. Im Jahre 2014 ist das Oberste Arbitragegericht auf Initiative des Präsidenten der Russischen Föderation abgeschafft worden. Dies kann als Reaktion auf die Tätigkeit des reformfreudigen Gerichts gesehen werden, und zwar sowohl auf seine materiell-rechtlichen Ansätze, als auch auf seine Machtansprüche gegenüber dem Gesetzgeber. Diese Entwicklung wird nicht ohne Auswirkungen für diese beiden Bereiche bleiben. Der Vortrag…

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November 2013

Dr. Judith Schacherreiter – Lateinamerika als rechtsvergleichender Topos. Ein kontrastierendes Bild.

18. November 2013, 18:00 - 20:00
Juridicum – SEM 42 / Staircase 1 / 4th Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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Lateinamerika wird in der Rechtsvergleichung bis dato wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das hängt wohl mit der Vorstellung zusammen, das Recht dieser Region biete wenig Originalität und gehe überwiegend auf europäische Einflüsse zurück. Lateinamerika scheint zu peripher um mit den europäischen Rechtssystemen auf Augenhöhe zu stehen und gleichzeitig zu wenig exotisch um eine gesonderte Position einzunehmen. So gilt es als bloßes Unterkapitel der europäischen Rechtsfamilien und damit als eine Art Appendix der okzidentalen Welt. Diese Sichtweise reproduziert koloniales Denken und verstellt den Blick auf Eigenheiten des lateinamerikanischen Rechts, die unter anderem auf den spezifischen sozialen und institutionellen Kontext, Dekolonisierungsbewegungen, die Multikulturalität indigener Völker und die Bedeutung autonomer Regelungssysteme zurückgehen. Im Zusammenspiel mit den europäischen Einflüssen ergibt sich daraus eine einzigartige hybride, konfliktreiche…

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Mai 2013

Tagung – Rechtsvergleichung als juristische Auslegungsmethode

6. Mai 2013, 9:00
Juridicum, Schottenbastei 10
Wien, 1010 Austria
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Die interdisziplinäre Tagung befasst sich mit der Bedeutung der Komparatistik in ihrer Funktion als Auslegungsmethode des Rechts. Die Palette der hier angesprochenen Fachbereiche umfasst Kollisionsrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht, Strafrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. Dabei werden nicht nur methodische Überlegungen zur Rechtsvergleichung aus Sicht der einzelnen Disziplinen angestellt, sondern es wird auch die konkrete Judikatur österreichischer und europäischer Höchstgerichte darauf hin untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Rechtsvergleichung als Methode der juristischen Interpretation und damit auch in der Rechtspraxis Anwendung findet. Die Tagung strebt wissenschaftliche Erkenntnisse darüber an, ob juristische Disziplinen und Höchstgerichte die rechtsvergleichende Methode unterschiedlich anwenden und auf welche Ursachen dies zurückgeführt werden kann. Insbesondere wird dabei auf folgende Fragestellungen eingegangen: Lassen sich in Lehre und Praxis…

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März 2013

Prof. Ulrich Magnus – CISG und Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – Partner oder Gegner?

20. März 2013, 18:30
Juridicum – SEM 51 / Staircase 1 / 5th Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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Zum Ende 2011 hatte die EU-Kommission mit dem Entwurf einer Verordnung zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR oder CESL) überrascht. Dieser Entwurf soll das materielle Recht für internationale Käufe regeln, dabei aber nicht nur Verbraucherkäufe, sondern auch grenzüberschreitende Käufe zwischen bestimmten Unternehmen erfassen. Nun besteht für transnationale Kaufgeschäfte zwischen Kaufleuten aber seit langem das wohleingeführte und weltweit erfolgreiche Wiener UN-Kaufrecht (CISG). Dieses Nebeneinander gibt dringenden Anlass, sich eingehend mit dem Verhältnis der beiden Instrumente zueinander zu beschäftigen. Macht das Europäische Kaufrecht neben dem CISG Sinn? Wie weit überschneiden sich beide Regelungen? Genügt der optionale Charakter des GEKR/CESL für ein spannungsfreies Nebeneinander? Neben einem Überblick über die wesentlichen Grundzüge des neuen Entwurfs sind Antworten auf diese Fragen zu geben.

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Prof. Evgeny Sukhanov – Die Probleme der Modernisierung des geltenden russischen Zivilgesetzbuches

19. März 2013, 18:30
Juridicum – SEM 42 / Staircase 1 / 4th Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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1. Die Notwendigkeit der Modernisierung und "Erneuerung" des geltenden russischen Zivilgesetzbuches von 1995 - 2006: a) die faktische Geltung des alten sowjetischen Sachenrechts ("Bodenrechts"), System der begrenzten Sachenrechte auf Grundstücke und Probleme der staatlichen Eintragung der Rechte auf Immobilien (Grundstücke); b) die Körperschaften (die Gesellschaften) und Vereine mit ideellen Zwecken im geltenden und künftigen russischen Gesellschaftsrecht. 2. Benötigt Russland zusätzlich zum Zivilgesetzbuch auch ein selbständiges Handelsgesetzbuch ("Unternehmensgesetzbuch")? a) das selbständige "Unternehmensrecht" gilt derzeit in Russland und in einigen anderen GUS-Staaten (Ukraine, Kasachstan) als Mischung von Privat- und öffentlichem Recht - im Sinne des verbliebenen Teils der Theorie "des sozialistischen Wirtschaftsrechts"; b) die moderne allgemeine Entwicklung des Handelsrechts und seiner Kodifikation in Mittel- und Osteuropäischen Staaten. 3. Über die Grenze des…

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Prof. Dr. Yasuhiro Okuda – Japanisches Immigrationsrecht: historische Entwicklung und Gegenwart

11. März 2013, 18:00
Juridicum – SEM 64 – Stiege 2 / Staircase 2 – 6. Stock / 6th Floor, Schottenbastei 10 - 16
1010 Wien - Vienna, 1010 Austria
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Der Vortragende gibt einen Überblick auf die historische Entwicklung des japanischen Immigrationsrechts und erörtert die Beziehungen zu benachbarten Rechtsgebieten wie IPR, Staatsangehörigkeitsrecht, und Menschenrechtskonventionen. Er beginnt mit der Geschichte seit dem 16. Jahrhundert, als die ersten Europäer Japan erreichten, um dem Zuhörer eine konkrete Vorstellung vom Land zu vermitteln. Danach betrachtet er Gesetze in angrenzenden Rechtsgebieten, deren Funktion durch das Immigrationsrecht beschränkt wird. Diese Gesetze regulieren die rechtliche Stellung von Ausländern, die erst dann abgesichert ist, wenn die Betroffenen in Japan wohnberechtigt sind. Der Vortragende argumentiert, dass das Immigrationsrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete eng verbunden betrachtet werden sollten.

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Dezember 2012

Dr. Andrey Shirvindt – Das Schuldverhältnis in der Reform des russischen Zivilgesetzbuches

3. Dezember 2012, 18:30
Juridicum – SEM 51 / Staircase 1 / 5th Floor, Schottenbastei 10 - 16
Wien, 1010 Austria
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Eine tiefgreifende Reform des zentralen Kodifikationswerks lädt zu einer Grundlagendiskussion ein. Damit Gesetzesänderungen die erwünschten Erfolge zeitigen, bedarf es der Rückbesinnung auf den bestehenden Rechtsbestand. Überlieferte Institute und Begriffe, die im Alltag der Rechtsanwendung bzw. Gesetzesauslegung unkritisch als selbstverständlich wahrgenommen werden, erscheinen bei Reformprojekten plötzlich problematisch. Zahlreiche Entwürfe, die heute die existierenden Formen des juristischen Denkens de lege ferenda in Frage stellen und eine Rechtfertigung von jenen herausfordern, die möglicherweise Bedenken gegen Reformen hegen, belegen oft mangelnde Einsicht in die historischen und dogmatischen Grundlagen der betroffenen Rechtsordnung und Rechtstradition. Im Rahmen der umfassenden Reform des russischen Zivilrechts betreffen viele Änderungsvorschläge das allgemeine Schuldrecht. So sind etwa der Inhalt des Schuldverhältnisses, seine Systematisierung nach dem Entstehungsgrund und sein Anwendungsbereich ebenso sowie…

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Mai 2012

Dr. Leander D. Loacker – Verhaltensökonomik als Erkenntnisquelle im juristischen Kontext?

3. Mai 2012, 18:00
Juridicum, Schottenbastei 10
Wien, 1010 Austria
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Wenn und soweit Recht die Steuerung menschlichen Verhaltens zum Gegenstand hat, erscheint es durchaus nahe liegend, die Augen nicht vor den grundlegenden Erkenntnissen zu verschließen, die die Sozialwissenschaften über eben dieses menschliche Verhalten zutage gefördert haben. Das neoklassische Konzept des homo oeconomicus und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, die das heute weitgehend etablierte Kon-zept von Law & Economics charakterisieren, sind ein eindrücklicher Beleg für die Verständnis- und Erkenntnisgewinne, die sich erzielen lassen, wenn die Grenzen der eigenen Disziplin überwunden und deren Lehren (auch) dem Prüfstand extradisziplinärer Forschungsergebnisse ausgesetzt werden. Ungeachtet der Erfolgsgeschichte von Law & Economics mehren sich die Stimmen, die zwar nicht an der generellen Überzeugungskraft eines solchen interdisziplinären und insbesondere sozialwissenschaftlichen Analyseansatzes für das Phänomen Recht, aber doch…

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