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Prof. Dr. Yasuhiro Okuda – Japanisches Immigrationsrecht: historische Entwicklung und Gegenwart

Der Vortragende gibt einen Überblick auf die historische Entwicklung des japanischen Immigrationsrechts und erörtert die Beziehungen zu benachbarten Rechtsgebieten wie IPR, Staatsangehörigkeitsrecht, und Menschenrechtskonventionen. Er beginnt mit der Geschichte seit dem 16. Jahrhundert, als die ersten Europäer Japan erreichten, um dem Zuhörer eine konkrete Vorstellung vom Land zu vermitteln. Danach betrachtet er Gesetze in angrenzenden Rechtsgebieten, deren Funktion durch das Immigrationsrecht beschränkt wird. Diese Gesetze regulieren die rechtliche Stellung von Ausländern, die erst dann abgesichert ist, wenn die Betroffenen in Japan wohnberechtigt sind. Der Vortragende argumentiert, dass das Immigrationsrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete eng verbunden betrachtet werden sollten.



Prof. Evgeny Sukhanov – Die Probleme der Modernisierung des geltenden russischen Zivilgesetzbuches

1. Die Notwendigkeit der Modernisierung und „Erneuerung“ des geltenden russischen Zivilgesetzbuches von 1995 – 2006:

a) die faktische Geltung des alten sowjetischen Sachenrechts („Bodenrechts“), System der begrenzten Sachenrechte auf Grundstücke und Probleme der staatlichen Eintragung der Rechte auf Immobilien (Grundstücke);

b) die Körperschaften (die Gesellschaften) und Vereine mit ideellen Zwecken im geltenden und künftigen russischen Gesellschaftsrecht.
2. Benötigt Russland zusätzlich zum Zivilgesetzbuch auch ein selbständiges Handelsgesetzbuch („Unternehmensgesetzbuch“)?

a) das selbständige „Unternehmensrecht“ gilt derzeit in Russland und in einigen anderen GUS-Staaten (Ukraine, Kasachstan) als Mischung von Privat- und öffentlichem Recht – im Sinne des verbliebenen Teils der Theorie „des sozialistischen Wirtschaftsrechts“;

b) die moderne allgemeine Entwicklung des Handelsrechts und seiner Kodifikation in Mittel- und Osteuropäischen Staaten.
3. Über die Grenze des ausländischen rechtlichen Einflusses auf…



Prof. Ulrich Magnus – CISG und Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – Partner oder Gegner?

Zum Ende 2011 hatte die EU-Kommission mit dem Entwurf einer Verordnung zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR oder CESL) überrascht. Dieser Entwurf soll das materielle Recht für internationale Käufe regeln, dabei aber nicht nur Verbraucherkäufe, sondern auch grenzüberschreitende Käufe zwischen bestimmten Unternehmen erfassen. Nun besteht für transnationale Kaufgeschäfte zwischen Kaufleuten aber seit langem das wohleingeführte und weltweit erfolgreiche Wiener UN-Kaufrecht (CISG). Dieses Nebeneinander gibt dringenden Anlass, sich eingehend mit dem Verhältnis der beiden Instrumente zueinander zu beschäftigen. Macht das Europäische Kaufrecht neben dem CISG Sinn? Wie weit überschneiden sich beide Regelungen? Genügt der optionale Charakter des GEKR/CESL für ein spannungsfreies Nebeneinander? Neben einem Überblick über die wesentlichen Grundzüge des neuen Entwurfs sind Antworten auf diese Fragen zu geben.



Tagung – Rechtsvergleichung als juristische Auslegungsmethode

Die interdisziplinäre Tagung befasst sich mit der Bedeutung der Komparatistik in ihrer Funktion als Auslegungsmethode des Rechts. Die Palette der hier angesprochenen Fachbereiche umfasst Kollisionsrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht, Strafrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. Dabei werden nicht nur methodische Überlegungen zur Rechtsvergleichung aus Sicht der einzelnen Disziplinen angestellt, sondern es wird auch die konkrete Judikatur österreichischer und europäischer Höchstgerichte darauf hin untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Rechtsvergleichung als Methode der juristischen Interpretation und damit auch in der Rechtspraxis Anwendung findet. Die Tagung strebt wissenschaftliche Erkenntnisse darüber an, ob juristische Disziplinen und Höchstgerichte die rechtsvergleichende Methode unterschiedlich anwenden und auf welche Ursachen dies zurückgeführt werden kann. Insbesondere wird dabei auf folgende Fragestellungen eingegangen: Lassen sich in Lehre und Praxis…



Dr. Judith Schacherreiter – Lateinamerika als rechtsvergleichender Topos. Ein kontrastierendes Bild.

Lateinamerika wird in der Rechtsvergleichung bis dato wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Das hängt wohl mit der Vorstellung zusammen, das Recht dieser Region biete wenig Originalität und gehe überwiegend auf europäische Einflüsse zurück.

Lateinamerika scheint zu peripher um mit den europäischen Rechtssystemen auf Augenhöhe zu stehen und gleichzeitig zu wenig exotisch um eine gesonderte Position einzunehmen. So gilt es als bloßes Unterkapitel der europäischen Rechtsfamilien und damit als eine Art Appendix der okzidentalen Welt.

Diese Sichtweise reproduziert koloniales Denken und verstellt den Blick auf Eigenheiten des lateinamerikanischen Rechts, die unter anderem auf den spezifischen sozialen und institutionellen Kontext, Dekolonisierungsbewegungen, die Multikulturalität indigener Völker und die Bedeutung autonomer Regelungssysteme zurückgehen.

Im Zusammenspiel mit den europäischen Einflüssen ergibt sich daraus eine einzigartige hybride, konfliktreiche aber auch kreative und…



Dr. Andrey SHIRVINDT Die Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation im Jahre 2014 und ihre rechtsmethodischen sowie privatrechtlichen Implikationen

Die Umgestaltung des russischen Gerichtssystems nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat unter anderem dazu geführt, dass neben den ordentlichen Gerichten eine spezialisierte staatliche Wirtschaftsgerichtsbarkeit mit dem irreführenden Namen „arbitrashnyje sudy“, d.h. „Arbitragegerichte“ entstanden ist. Als höchste Instanz hat das Oberste Arbitragegericht fungiert. Durch seine Einstellungen und Arbeitsmethoden unterschied es sich markant von dem Obersten Gericht, das weiterhin an der Spitze der ordentlichen Gerichte stand.

Im Jahre 2014 ist das Oberste Arbitragegericht auf Initiative des Präsidenten der Russischen Föderation abgeschafft worden. Dies kann als Reaktion auf die Tätigkeit des reformfreudigen Gerichts gesehen werden, und zwar sowohl auf seine materiell-rechtlichen Ansätze, als auch auf seine Machtansprüche gegenüber dem Gesetzgeber. Diese Entwicklung wird nicht ohne Auswirkungen für diese beiden Bereiche bleiben. Der Vortrag befasst…



„Religionsfreiheit und Kinderrechte“

Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht indizierte Genitalbeschneidung unmündiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 in ganz Europa statt. Viele Disziplinen sind von dieser Auseinandersetzung betroffen: Die Ethnologie, die Medizin, die Soziologie, die Geschichte, aber natürlich auch die Rechtswissenschaften. Die Diskutanten gehen dieser Thematik im Hinblick auf die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das elterliche Erziehungsrecht sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach.



Prof. MATHIS – Hilft die Regulierung durch „Nudges“ den Menschen, bessere Entscheidungen zu treffen, oder gefährdet sie ihre Autonomie?

Die neoklassische Theorie basiert auf dem Modell des homo oeconomicus, der eigennützig und rational handelt. Hinzu kommt die stillschweigende Annahme der unbegrenzten Wil-lenskraft, d.h. dass einmal gefällte Entscheidungen auch in die Tat umgesetzt werden. Zahl-reiche empirische Studien haben gezeigt, dass die Annahmen der neoklassischen Theorie in der Realität oft nicht zutreffen. Durch die Verhaltensökonomie wird in erster Linie die Ratio-nalitätsannahme hinterfragt.

Daniel Kahneman unterscheidet zwei Denksysteme: einen schnellen, intuitiven Denkmodus (System 1) und einen langsamen, rationalen Denkmodus (System 2). Denkmodus 1 bedient sich kognitiver Faustregeln („heuristics“), die zu kognitiven Verzerrungen („biases“) führen können. Um die Entscheidungen der Individuen zu verbes-sern, schlagen Richard Thaler und Cass R. Sunstein vor, die Entscheidungsarchitektur („choice architecture“) der Individuen so zu gestalten, dass diese in eine…



Prof. HUO – The Latest Development of Chinese Private International Law

The past decade has witnessed an amazing acceleration in the development of private international law legislation in China as well as a signicant progress in the quality thereof. In 2010, the Standing Committee of the National People’s Congress adopted China’s rst statute on private international law (Private International Law Act). The adoption of the Act is a historic event in Chinese legislative history, as it indicates that China has modernised its conflict of law rules after many years of unremitting eorts made by legislators and scholars. Moreover, the Supreme People’s Court of the PRC promulgated an Interpretation (I) of the Private International Law Act in 2013. The Interpretation (I) attempts to provide concrete explanations on the abstract articles mainly in Chapter…



Men giving birth, children with three parents, and other future family law problems

Family law for a long time was only centred on one particular family unit: a man and a woman united in (indissoluble) marriage, and with children. But we now live in a world where marriages often end in divorce; where categories of gender are not as fixed as they used to be and legal men can give birth to children; where children are not necessarily genetically related to their birthparents or indeed may have three genetic parents, and even more social parents. The law has been too slow to react to societal changes and medical advances, and these issues need to be dealt with as a matter of urgency.