Privatdozentin Dr. iur. Viola Heutger – Konsumentenschutz unter der Tropensonne: Das Kaufrecht der überseeischen Gebietsteile des Königreichs der Niederlande
15. Mai 2017, 18:00 - 19:30
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Die ehemaligen kolonisierten Inseln in der Karibik und heutigen überseeischen Gebietsteile des Königreichs der Niederlande waren mehrere Jahrzehnte ein Staat mit dem Namen Niederländische Antillen. Zuerst folgte der Austritt von Aruba aus dem Inselverbund und 2010 kam eine grosse Staatsreform. Nun sind Curacao, Aruba und Sint Maarten eigene Staaten im Königreich der Niederlande und für die drei kleineren, sogenannten BES-Inseln, Bonaire, Sint Eustachius und Saba, wurde ein eigener Status geschaffen. Jede dieser Einheiten kennt ein eigenes Zivilgesetzbuch. Die Inseln sind aber kein Teil der Europäischen Union und somit ist auch keine Umsetzung des acquis communautaire nötig. Das Verbraucherrecht ist daher sehr unterschiedlich auf den Inseln. Verbraucherschutzorganisationen sind noch im Entstehen.
Nur Aruba ist Mitglied des UN-Kaufrechts geworden. Das Statut für das Königreich der Niederlande, ein Gesetz im Verfassungsrang, regelt die Beziehung zu den Niederlanden in Europa und sieht vor, dass auf Grund eines Konkordanzprinzips weitgehend Einheit im Zivilrecht bestehen soll. Der Hoge Raad der Niederlande ist für alle sieben Gebietsteile, von Den Haag bis in die Karibik, der höchste Richter, aber nur für die europäischen niederländischen Gebietsteile muss er richtlinienkonform Recht sprechen.
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